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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Consaltro Vertriebsgesellschaft mbH,
Haferbachstraße 9-15, 32791 Lage (Stand 10/2013)

 

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ein schriftliches Anerkenntnis durch uns stattgefunden hat, welches sich immer nur auf das Einzelgeschäft bezieht.

 

 

§ 2 Angebote

 

Unsere Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Soweit nicht anders bezeichnet, sind sämtliche Preisangeben brutto, also inkl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt. frei D-32791 Lage. Zum Vertragsschluss ist zwingend eine Auftragsbestätigung durch uns mindestens in Textform erforderlich.

 

 

§ 3 Zahlungsbedingungen

 

Soweit nicht anders vereinbart oder auf der Rechnung vermerkt, ist die Ware binnen einer Frist von 14 Tagen nach Datum der Rechnungserstellung zahlbar. Zum Skontoeinbehalt ist der Käufer nicht berechtigt. Ist der Zahlungstermin überschritten, kommt  der Kunde automatisch in Verzug. Die entstehenden Rechtsfolgen bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

 

§ 4 Lieferung

 

4.1

Die angegebenen Leistungs- und Liefertermine  sind unverbindlich.

 

4.2

Produktänderungen, die auf Verbesserung der Wissenschaft und Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand  nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

 

4.3

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Das Risiko geht regelmäßig mit Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher in Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache, auch beim Versendungskauf, erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

 

4.4

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf sichtbare Schäden bzw. offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zeigen sich Schäden an der Verpackung des Gegenstandes, hat er diese unverzüglich dem Transportunternehmen anzuzeigen. Wird diese Pflicht verletzt, ist die Consaltro Vertriebsgesellschaft mbH berechtigt, Ansprüche des Kunden hinsichtlich dieser Beschädigung(en) zurückzuweisen

 

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt / Werkunternehmerpfandrecht

 

Die Ware bliebt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des Verkäufers. Eine Ermächtigung zur Weiterveräußerung vor vollständiger Kaufpreiszahlung wird ausdrücklich nicht erteilt.

 

 

§ 6 Gewährleistung

 

6.1

Die Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in zwei Jahren ab Lieferung/Abnahme. Hiervon abweichend gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen  oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt. Liegt ein Kaufvertrag vor und ist die Kaufsache gebraucht und der Käufer kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

 

6.2

Die Gewährleistung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen erbracht abweichend nachfolgender Regelungen: Zeigen sich Mängel, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat zu erfolgen in Schrift- oder Textform. Unterbleibt eine solche unverzügliche Anzeige, ist die Consaltro Vertriebsgesellschaft mbH berechtigt, die Gewährleistung zu verweigern (Einrede). Ist der Kunde kein Verbraucher, ist die Consaltro Vertriebsgesellschaft mbH zur eigenen Ausübung des Wahlrechts bzgl. Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.

 

6.3

Sollte sich das Gewährleistungsverlangen des Kunden wegen Fehlens eines Gewährleistungsmangels als unberechtigt herausstellen, so ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen Kosten der vermeintlichen Mängelbeseitigung -/Prüfung zu übernehmen.

 

6.4.

Leistungsort der Gewährleistungsrechte ist der Geschäftssitz der Consaltro Vertriebsgesellschaft mbH. Eine Übernahme der Mehrkosten der Mängelbeseitigung, sofern die Kaufsache an einen anderen Ort als den Leistungsort des Kaufvertrages verbracht wurde, ist  ausgeschlossen, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.

 

 

§ 7 Garantie

 

Sofern nicht schriftlich fixiert, werden seitens des Verkäufers keine Garantiezusagen oder Zusicherungen außerhalb der gesetzlich bestehenden Gewährleistungsrechte abgegeben.

 

 

§ 8 Haftungsbeschränkung

 

Schadenersatzansprüche insbesondere wegen Mangelfolgeschäden sowie Ersatz für entgangenen Gewinn, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht oder es wird gesetzlich zwingend gehaftet. Diese Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 


§ 9 Copyright

 

Sämtliche Informationen, die auf der Homepage zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung weiterverwendet werden. Insbesondere das Kopieren, Weiterreichen, Veröffentlichen ist ohne Genehmigung verboten und kann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern zu zivilen Schadensersatzansprüchen führen.

 

 

§ 10 Gerichtsstand / Erfüllungsort  / Vertragssprache / Geltung von internationalem Recht

 

10.1

Die Vertragssprache ist deutsch. Werden Vertragsexemplare oder Teile von ihnen zusätzlich in einer anderen Sprache abgefasst, so gilt bei Unklarheiten oder Abweichungen die deutschsprachige Version. Die Verhandlungssprache ist ausschließlich deutsch, nach Vereinbarung zusätzlich englisch.

Der Vertrag einschließlich der Form seines Zustandekommens und sämtliche, sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten unterstehen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist D-32791 Lage (Deutschland).

 

10.2

Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, auch über dessen Zustandekommen und Gültigkeit, sind die Gerichte am Geschäftssitz der Consaltro Vertriebsgesellschaft mbH D-32791 Lage (Deutschland) ausschließlich zuständig. Diese Regelungen gelten für Verbraucher nur  für Verbraucherverträge gem. ROM I, 6, soweit der Verbraucher durch die Anwendung von Deutschen Recht materiell nicht schlechter gestellt wird im Sinne von ROM I, 6 Abs.2.

 

 

§ 11  Abweichende AGB / Salvatorische Klausel

 

11.1

Gegenbestimmungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

11.2

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so bleibt hierdurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Die unwirksame Regelung ist von den Parteien so umzudeuten, ergänzen oder zu ersetzen, dass die wirksame Regelung dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung so weit wie möglich entspricht.